AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TZcad GmbH 66636 Tholey.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von uns gelieferten Leistungen, dies betrifft im Besonderen die Tätigkeit als Dienstleister für Konstruktionen im Maschinenbau.

1 – Allgemeines

1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer TZcad GmbH, und dem Kunden als Auftraggeber (AG) geschlossen wurden.
2. Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und TZcad GmbH gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen sind ausdrücklichen schriftlichen von TZcad Gmbh zu Bestätigen.
4. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie von TZcad GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
5. Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

2 – Angebot und Vertragsabschluß

1. Vertragsgegenstand ist die im Angebot beschriebene Leistung.
2. Angebote von TZcad GmbH erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Aufträge durch den AG können nur durch Schriftform entgegen genommen werden.
4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post, Fax oder E-Mail.

3 – Preise

1. Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Nachträgliche Kundenwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom AG besonders vergütet werden. Durch unzureichende Qualität der Vorlagen und Informationen des AG entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

4 – Leistungserfüllung

1. Mit der Übergabe der Zeichnungsdateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch TZcad GmbH als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger oder elektronischer Datenübermittlung und nicht in papierform.
2. Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des AG durchgeführt.

5 – Zahlung

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma TZcad GmbH sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

6 – Gewährleistung, Schadenersatz, Korrekturen und Haftung

1. Zeichnungen, Stücklisten, Entwürfe und Vorabzüge sind vom AG ausnahmslos auf Fehler zu überprüfen und der Fa. TZcad GmbH mit Freigabe zur Ausführung zurück zu geben.
2. Wird die Übersendung eines Vorabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden.
3. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. TZcad GmbH GmbH hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Der AG übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische, statische oder konstruktive Fehler entstehen können.
5. Schadensersatzansprüche gegen TZcad GmbH, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen.
6. Der AG haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der AG stellt TZcad GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
7. Die Gewährleistung beschränkt sich generell auf die Nachbesserung von Konstruktionsleistungen.
8. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach Fertigstellung, d.h. nach Übergabe der Zeichnungen bzw. nach Rechnungsstellung.
9. Die Haftung für die Wiederverwendung zur Verfügung gestellter Vorlagezeichnungen bzw. darauf basierender Zeichnungserstellungen übernimmt der Auftraggeber.
10. Der Auftraggeber stellt der Fa. TZcad GmbH, zur Ausübung der Konstruktionsdienstleistung, statische Berechnungen zur Verfügung.
11. Liegen dem Auftragnehmer während der Konstruktionserstellung keine statischen Festigkeitsnachweise vor, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese nachträglich von einem Statiker erstellen zu lassen und die Zeichnungen diesbezüglich zu überprüfen.
12. Generell ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die gesamte Konstruktion, Entwürfe, Zeichnungen und Stücklisten zu überprüfen, dies im Bezug auf statische Festigkeit, Materialien, Profile, Blechstärken, Wellen, Achsen, Bolzen, Zukaufteile, Schrauben- und Verbindungsmittel, sonstige Normteile, Schweißnahtangaben, Werkstoffe, sowie alle mit der Konstruktion in Verbindung stehende Ausführungen und Komponenten.
13. Für alle Maschinen bzw. Teilkomponenten gilt die Gewährleistung ausschließlich für den Einsatz innerhalb Deutschland und gilt nicht für Serienteile.

7 – Geheimhaltung

1. Die Firma TZcad GmbH verpflichtet sich, über alle Informationen die im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Angebot) stehen und nicht zur weiteren Informationsbeschaffung (z.B. Komponentenauswahl, Lieferantenanfrage usw.) notwendig sind, strengstes Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren. Das gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder bei nicht zustande kommen eines Vertrages.

8 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Firma TZcad GmbH, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist 66740 Saarlouis.
3. Sollte eine Bestimmung in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Kontakt:
TZcad GmbH
Bahnhofstrasse 36
D-66636 Tholey

HRB-Nr. 16460 – Amtsgericht Saarbrücken
USt-ID-Nr. DE 25 49 67 661
St-Nr. 040/121/52154

Internet: www.TZcad.de, Email: Info@TZcad.de